Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern
Artikel 1 - Teilnahmebedingungen
- Die Kurse können von Erwachsenen besucht werden, die gesund sind und schwimmen können.
- Kinder ab dem Alter von 10 Jahren können nur in Begleitung eines Elternteils und mit schriftlicher Genehmigung teilnehmen.
- Wer Krankheiten oder körperliche Probleme hat, muss dies vor Beginn der Aktivität angeben, zum Beispiel: Leistenbruch, Gelenkprobleme, Diabetes, Herzprobleme, Trommelfellperforationen oder jede andere Art von Pathologie.
- Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, dürfen an der vorgeschlagenen Aktivität nicht teilnehmen.
Artikel 2 - Reservierung
- Sie können per E-Mail, telefonisch oder persönlich buchen; eine Reservierung setzt die vorbehaltlose Annahme der auf dieser Webseite aufgeführten allgemeinen Bedingungen voraus.
- Canyoning-Gutscheine sind nicht erstattungsfähig. Der Kunde kann sie an Dritte weitergeben, indem er uns per E-Mail informiert.
Artikel 3 - Annullierung durch die Organisation
- Im Falle von Regen oder zu hohem Wildbachpegel oder anderen Ursachen höherer Gewalt wird die Aktivität auf alleinige Entscheidung des Bergführers und des Scuola di Alpinismo Mountain Experience abgesagt. Es wird ein alternatives Datum vorgeschlagen oder eine Rückerstattung bereits gezahlter Gelder vorgeschlagen.
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Die Aktivität kann von der Organisation bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden, in diesem Fall wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet und es kann nichts anderes verlangt werden.
Artikel 4 - Annullierung durch den Teilnehmer
- Die Stornierung durch den Teilnehmer oder die Abwesenheit des Teilnehmers zu Beginn der Aktivität bedeutet keine Rückerstattung der Anmeldegebühr. Bis zum Tag vor der Aktivität hat der Teilnehmer das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu finden.
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Eine Stornierung innerhalb von 15 Tagen vor dem Tag der Aktivität berechtigt den Teilnehmer zu einer vollständigen Rückerstattung der Teilnahmekosten, mit Ausnahme der angefallenen Buchhaltungs- und Bankgebühren.
- Bei einer Stornierung zwischen 15 Tagen und 5 Tagen vor dem Tag der Aktivität haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung von 50 % des bereits gezahlten Betrags, abzüglich der angefallenen Buchungs- und Bankgebühren.
- Eine Stornierung ab dem 4. Tag vor dem Tag der Aktivität gibt kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmekosten.
Artikel 5 - Gebühren und Ausrüstung
- Die Kursgebühren beinhalten die Ausrüstung und die Dienstleistungen des Bergführers, Spezialisiert auf Canyoning und sind für Gruppen von 6 Personen gedacht, für kleinere Gruppen wird die Organisation, wenn möglich, Gruppen in ausreichender Anzahl zusammenstellen oder mit dem Teilnehmer die verschiedenen Methoden der Anmeldung vereinbaren. Es werden Ermäßigungen für Gruppen gewährt: alle 10 Personen eine gratis.
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Für das Canyoning wird, wenn nicht anders vereinbart, folgende Ausrüstung zur Verfügung gestellt: vollständiger Neoprenanzug aus 5 mm Neopren mit Kapuze, Neoprenstiefel, Canyoninggurt mit doppeltem Sicherheitsband und Abseilgerät mit acht Bahnen + Karabinerhaken, Helm. Alle Ausrüstungen, wo erforderlich, sind PSA (individuelle Schutzvorrichtungen), die nach den derzeit geltenden EN-, CE- und UIAA-Normen zugelassen sind. Canyoning-Schuhe.
- Nicht enthalten sind: Badeanzug, Handtuch und alles, was oben nicht angegeben ist.
Artikel 6 - Versicherung
- Die für die Aktivität verantwortliche Person ist der Bergführer, der die Gruppe begleitet und mit einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung gegen Dritte in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro versichert ist, die ausschließlich die berufliche Tätigkeit abdeckt.
- Die Organisation bietet eine kostenlose Unfallversicherung an, die ausschließlich folgende Fälle abdeckt: Krankenhausaufenthalt pro Tag € 25,00=/g, Zuschuss bei Rekonvaleszenz nach Krankenhausaufenthalt € 12,50=/g, Tagespauschale für Gipsverbände € 12,50=/g, Dauerinvalidität € 50.000,00= in Prozent gemäß den Versicherungstabellen oder Tod € 25.000,00=. Bei Krankheit, Unfällen jeglicher Art sowohl vor als auch nach der geplanten Aktivität. Die Teilnehmer müssen auf Wunsch selbst eine Unfallversicherung abschließen.
- Für Canyoning-Routen im Val Bodengo und anderen Schluchten und für andere Aktivitäten nur in Italien werden die Kosten einer eventuellen Hubschrauberrettung durch eine spezielle Versicherung gedeckt.
Artikel 7 - Pflichten des Teilnehmers
- Der Teilnehmer muss während der Aktivität den Anweisungen des Bergführers folgen. Bei Nichteinhaltung der Anweisungen kann der Leitfaden jederzeit beschließen, den Teilnehmer auszuschließen, um die Sicherheit der Teilnehmer und die ordnungsgemäße Durchführung der Aktivität zu gewährleisten. Während der Aktivität muss jeder Teilnehmer die folgenden Mindestregeln befolgen: Warten, bis er an der Reihe ist, um einen Durchgang gemäß den Anweisungen des Bergführers zu machen; vermeiden Sie es, die anderen Teilnehmer zu gefährden; ergreifen Sie keine eigenen Initiativen, die nicht vom Bergführer genehmigt wurden.
- Um zur Teilnahme an der Aktivität zugelassen zu werden, muss der Teilnehmer vor Beginn der Aktivität ein Formular zur Übernahme der Verantwortung ausfüllen, online oder auf Papier.
Artikel 8 - Gerichtsbarkeit und anwendbares Recht.
- Im Falle eines Rechtsstreits jeglicher Art ist der Gerichtshof von Sondrio und das italienische Recht zuständig. Ausländische Gerichte und Gesetze sind ausgeschlossen.
Die Aktivität wird von Scuola di Alpinismo Mountain Experience. PI : 00961360146
Diese Übersetzung wurde aus Gründen der Bequemlichkeit angefertigt und ist nach bestem Wissen und Gewissen korrekt. Im Zweifelsfall oder bei Streitigkeiten gilt die italienische Version der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.